Donnerstag, 20. September 2007

Mit Wasser weiter gewinnen

von Volkmar Michler

Auf das Thema Wasser hatte ich Sie hier im Profit Radar schon öfter hingewiesen. Deshalb heute in aller Kürzer ein Nachtrag. Obwohl Wasser einer spannensten Megatrends der nächsten Jahre ist, ist die Zahl der Fonds und Zertifikate im Vergleich zu anderen Branchen noch recht überschaubar.

Investments haben sich in den letzten Jahren aber schon bezahlt gemacht. Vor allem weil sie sehr breit gestreut sind, bieten sie für global orientierte Anleger ein spannendes, aber gleichtzeitig risikoärmes Investment. Vor allem, wenn Sie dies mit anderen Rohstoff-Fonds- und Zertifikaten vergleichen.

Trotz dieser Vorteile sollten Sie nicht Ihre komplette Altersvorsorge darauf aufbauen, Wasser-Fonds- und Zertifikate eigenen sich weiterhin nur als Depotbeimischung.

Neben den bekannten Fonds SAM Sustainable Water Fund (ISIN LU0133061175), Picet Funds Water (ISIN LU0255980327) eigenen sich dafür unter anderem auch KBC Eco Water (ISIN BE0175479063), Wasser-Basket Zertifikat (AT000455290), Welt-Wasser Zertifikat (DE000ML0BEC6) und das Wasser-Index-Kapitalschutz-Zertifikat (ISIN DE000AAF6K5).

Achten Sie darauf, dass Fonds teilweise hohe Ausgabeaufschläge haben. Diese können aber durch eine ganze Reihe von Discountbrokern wie zum Beispiel Cortal Consors reduzieren. Zusätzlich können jährliche Managementgebühren anfallen, was auch für die Zertifikate gilt.

Doch keine schwarzen Fonds?

Sie haben in einen Fonds investiert, der seinen Sitz im Ausland hat und in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen ist? Dann können Sie jetzt aufatmen. Denn bei diesen Investmentfonds – genannt auch schwarze Fonds – mussten Sie in der Vergangenheit eine Pauschalsteuer bezahlen. Und zwar auch dann, wenn der Fonds keine Erträge erwirtschaftet hat.

Das Finanzgericht Köln hat jetzt entschieden, dass die Reglung eindeutig diskriminierend ist und klar EU-rechtswidrig sei. Demnach müssten die Besitzer solcher Fonds nur die Zinsen und Dividenden versteuern. Bei offenen Fällen, die noch vor dem Jahr 2004 liegen, können Sie sich gegen die in der Vergangenheit diskriminierende Praxis wehren.

Allerdings sollten Sie nicht auf eigene Faust machen, sondern nur mit Hilfe eines Steuerberaters.

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