Mittwoch, 16. Januar 2008

Beitragsänderung für 2008

"...Folgende Regelungen gelten nur für Studierende, die schon vor dem Wintersemester 2006/2007 eingschrieben waren: Studierende aus Ländern außerhalb der EU können sich von Studierengebühren befreien lassen, wenn ich ihr monatliches Einkommen unter 668,33 Euro liegt, die 1,5 fache Regelstudienzeit noch nicht überschritten wurde und sie nicht in der Studienabschlussphase sind. Dafür muss spätestens bis zum 31.März ein Antrag beim bein International Office eingestellt werden (die Formulare sind dort und im ASTA erhältlich) - je früher, desto eher kann über die Befreiung entschieden werden..." (Quelle: ASTA-RWTH: 90 Sekunden)

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