Freitag, 16. Januar 2009

Zivilrecht I - Inhaltliche Unterscheidungen

Öffentliches Recht
  • Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt.
  • Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten.
  • Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.
  • Beispiele: Strafzettel für eine Ordnungswidrigkeit, Dienstverhältnis bei Beamten.

Strafrecht


Bürgerliches Recht
  • Das Bürgerliche Recht ist ein Teilgebiet des Privatrechts. Es enthält die generellen Regelungen des Rechtsverkehrs der Bürger untereinander.

  • Nicht zum bürgerlichen Recht zählen demgegenüber die nur für spezielle Personengruppen oder Regelungsbereiche geltenden Vorschriften des Privatrechts, wie vor allem das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute.

    Die wichtigste aber nicht einzige Rechtsquelle des bürgerlichen Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).


Prozessrecht

  • welcher Entscheidungsträger (Gericht) ist für Prozesse zuständig,
  • wie sind Prozesse einzuleiten (Klage),
  • unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage zulässig,
  • (wie) muss sich ein Kläger vertreten lassen.
  • Prozesse sind


Materielles Recht
  • Materielles Recht ist die Summe der Rechtsnormen, die Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten regeln.
  • Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung (Prozessrecht) und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen. Zum Teil wird daher auch das Begriffepaar materielles Recht ggü. Prozessrecht verwendet.
  • Beispiel: Wenn man ein Auto kauft, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung. Wird man später vor Gericht verklagt, weil man nicht gezahlt hat, regelt das formelle Recht den Ablauf des Prozesses, mit dem der Verkäufer seine Kaufpreisforderung durchzusetzen versucht.

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