Sonntag, 24. Oktober 2010

Nachweis von Drogen und Wechselstoffabbauprodukten + Gift- und Fremdstoffen

Bsp: Nachweis bei Cannabiskonsum

entnommen aus


Die häufigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum ist ein Urintest, der Spuren von 11-nor-THC-COOH nachweist 
  • (vollständige Bezeichnung: 11-nor-δ-9-tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure). 
  • Dabei handelt es sich um ein wasserlösliches und pharmakologisch unwirksames Abbauprodukt (Metabolit) von THC, dem Hauptwirkstoff von Cannabis. 
Je nach Konsumfrequenz und Testgenauigkeit sind solche Spuren noch zwischen 10 Tagen und 3 Monaten nach dem letzten Konsum nachweisbar.

Ein Urintest ist damit also nicht mit einem Alkoholtest vergleichbar, der den aktuellen Alkoholpegel im Blut bestimmt.
  • Diese Tests sagen nichts darüber aus, ob jemand gerade unter Cannabiseinfluss steht (z.B. im Strassenverkehr oder am Arbeitsplatz), sondern nur, ob er oder sie in den letzten Wochen oder Monaten überhaupt Cannabis konsumiert hat.(=qualititative Aussage)
  • Allein ein Bluttest kann feststellen, ob ein aktueller Cannabiseinfluss vorliegt. 
THC kann dabei nur wenige Stunden (ca. 6-12) nach dem Konsum festgestellt werden, also nur einige Stunden länger als die Wirkung anhält.
  • Es gibt jedoch auch Bluttests, bei denen nach THC-Abbauprodukten gesucht wird. 
  • Diese Tests kommen in NRW und Bremen zum Einsatz und können Cannabiskonsum ähnlich lange nachweisen wie Urintests.
Bei Polizeikontrollen im Strassenverkehr kommen Schnelltests wie z.B. "Drugwipe" zum Einsatz.
  • Solche Schnelltests sollen laut Herstellerangaben bis ca. 12 Stunden nach dem Konsum positiv reagieren.
Grundsätzlich gilt nach dem Prinzip, dass niemand sich selbst belasten muss, dass man nicht zur Mitwirkung an einem Cannabistest verpflichtet ist. 
  • (s.Persönlichkeitsrechte nach körperlicher Integrität: Durchstechen der Haut z.B. mit einer Spritze durch Dritte stellt im weitesten Sinne eine Körperverletzung dar)
Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs kann man bei einer Kontrolle zwar nicht eine Blutuntersuchung verweigern ohne seinen Führerschein zu verlieren.
  • (Widerspruch zum Persönlichkeitsrecht)
    Tests die die aktive Mitwirkung des Betroffenen erfordern, wie etwa ein Urin- oder Speicheltest, können verweigert werden, wenn man stattdessen zu einem Bluttest durch einen Arzt bereit ist.
      Anders sieht es bei der Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle aus.
      • Wer im Besitz von Cannabis erwischt worden ist oder auch nur den Konsum zugegeben hat, der kann gezwungen werden, über einen Zeitraum von mehreren Monaten auf eigene Kosten durch Tests totale Cannabisabstinenz nachzuweisen. (Umkehrung der Beweislast)
      • Liefert er diese Tests nicht wie verlangt, sind sie nicht aussagekräftig oder gar positiv, dann kann der Führerschein entzogen werden.
      . . .

       Drogentest auf Cannabis

      entnommen aus:

      drogen-aufklaerung.de


      Zitat:

      [...]


      “Ein elementares Prinzip des Rechtsstaats ist es, dasss jeder Bürger die selben Möglichkeiten haben soll, zu seinem Recht zu gelangen. 
      • Dieses Prinzip ist im Fahrerlaubnisrecht durchbrochen
      Die erforderlichen Gesamtkosten für 
      • Anwalt
      • Psychologe
      • Gebühren
      • Gutachtergebühren
      • medizinische Untersuchungen 
      • etc.
      addieren sich häufig problemlos auf einen Betrag von 5.000 Euro oder mehr. 
      • Wird hier bewusst eine Zweiklassengesellschaft geschaffen?” 
      • [http://www.verkehrsthek.de/idiotentest.htm]
      [...]

      Es liegt wohl im System der Bundeswehr, dass die Drogenproblematik groß ist. 
      • Fast jeder Wehrpflichtige wird mitbekommen haben, dass ohne Ende gesoffen wird. 
      Warum nun ausgerechnet auf Cannabis getestet wird, bleibt im Unklaren.

      [...]

      Droge Nachweisbarkeit im Urin
      Amphetamine (”Speed”) 2-4 Tage, abhängig vom Urin-ph-Wert
      Benzodiazepine bis 72 Stunden für mittellang wirksame Benz.
      4-6 Wochen nach Vergiftungen oder hochdosiertem Missbrauch
      Cannabis 2-3 Tage nach einmaligem Konsum
      5 Tage bei 4 mal die Woche kiffen
      10 Tage bei täglichem Konsum
      20 Tage bei mehrmals täglichem Konsum über Wochen
      Kokain 2-4 Tage nach einmaligem Konsum
      Ecstasy (MDMA) 1-3 Tage
      Psilocybin 1-3 Tage
      LSD 1-4 Tage
      Methadon 3-5 Tage
      Opiate (Heroin, Codein) 2 Tage

      [...]
       

      3.2 Urintest

      Die Abbauprodukte des Cannabis sind noch 4-12 Wochen nach dem letzten Joint im Körper nachweisbar. 
      • Da die Cannabinoide fettlöslich sind, speichert ein dicker Mensch mehr Abbauprodukte in seinem Körper als ein dünner Mensch.
      Wenn man sich selbst testen möchte, so kann man dafür Analyse-Produkte kaufen. 
      • Man sollte aber auf die angegebenen Messgenauigkeiten achten. 
      • Auch der Hausarzt kann einen THC-Urin-Test durchführen.
      Die Grenze für einen ‘positivenDrogentest im Urin beträgt zur Zeit (Oktober 2000) 50 ng/ml (Nanogramm/Milliliter); 
      • es soll aber auch Labore geben, die einen Grenzwert von 20 ng/ml ansetzen. 
      • (wer legt den Höchstwert fest, gibt es überhaupt eine nachvollziehbare Korrelation zwischen gefundener Carboxyl-Menge und der Tauglichkeit für Führerschein, Bundeswehr etc. ?) 
      Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man als Passiv-Raucher soviel THC aufnimmt, dass man ‘positiv’ getestet würde. 
      • (Widerspruch: Allein schon passives Rauchen vom gesetzlich erlaubtem Tabak ist nach neuesten Erkenntnissen  höchst gefährlich und wirksam, s.a. auch Frequenz, Empfänglichkeit, Abbaurate, Konstitution, Dicke der Rauch- und Nebelschwaden, Art der Exposition)
      Die Gaschromatograph/Massenspektroskopie-Methode (GC/MS) gilt als extrem genau, wenn das Labor-Personal sauber arbeitet. {7}
      • (selbstredend in Forschung und Wissenschaft)
       In Quelle {10} werden folgende Angaben für das Labor gemacht:
      • Referenzbereich: Negativ, cut-off = 50 µg/L
      • Methode: Kinetische Interaktion von Mikropartikeln in Lösung (KIMS)
      • Messungenauigkeit: VK = 9.6% (82 µg/L)
      • Literatur: Clin.Chem. 1995; 41:1751-1760
      • Probennahme: Spontanurin
      • Probenmaterial: 3 ml Urin
      • Analysendauer/Frequenz: Routineanalyse
      Störfaktoren: Es ist bei der Probennahme darauf zu achten, dass es zu keinerlei Manipulationen des Urins kommen kann.

      Klinische Informationen: Nachweis des Konsums von Marihuana oder Haschisch. 
      • Passive Inhalation von Tetrahydrocannabinol ergab in verschiedenen Studien kein positives Resultat. 
      • (nicht mal eine qualitative Aussage: TH-COOH, ja oder nein ?)
      • (wurde hier die Anzahl n=1.000 Probanden eingehalten, um wissenschaftlichen Standards zu genügen ?)
       [...]
       





















      ***

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