Montag, 23. Mai 2016

Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung von Leib und Leben


Disposition 

Krankheitsbereitschaft, Veranlagung eines Organismus.
  • Diejenige Beschaffenheit des Organismus, die die Voraussetzung der Wirkung schädigender Einflüsse ist. 
  • Diese kann angeboren oder erworben sein. 
Die Krankheitsbereitschaft ist umgekehrt proportional zur Resistenz eines Organismus.

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Notiz: ... der letzte Satz klingt sehr verführerisch ... er besagt im Umkehrschluss, dass ein sehr resistenter Körper weniger "krankheitsanfällig" ist ... dieses wird aber außer Kraft gesetzt, wenn der Körper beispielsweise mit radioaktiver Strahlung, Viren oder chemo-toxischen Einflüssen belastet ist ...
  • => dann kann ein System noch so resistent sein, er wird unter diesen Belastungen Tribut zahlen in Form von Beschwerden, Krankheiten, systemischen Ausfällen bis hin zum Tod.
Es ist unter juristischen Aspekten zu prüfen, ob die Betreiber von "Atomenergie" und die Erzeuger von "Giftcocktails" der "fahrlässigen", der "grob fahrlässigen" oder "vorsätzlichen" Gefährdung von Menschen und Gesundheit schon seit Jahrzehnten hätten verurteilt werden müssen ...

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